Home Info Aktuelles Galerie Wir sind Vorstand Kontakt Satzung Gästebuch
© Lorem ipsum dolor 2012
Die 12.Raute Solling
Satzung
Satzung OFC Die 12. Raute Solling vom 15.03.15 §1 Zweck und Aufgaben des Fanclubs 1) Der Fanclub ist eine auf freiwilliger Grundlage beruhende Vereinigung von Fans des Hamburger SV. 2) Der Fanclub wart und fördert die Interessen des Hamburger SV. 3) Der Fanclub organisiert Fahrten zu Heim-/Auswärtsspielen um die Mannschaft zu unterstützen. An diesen Fahrten können auch Nicht-Mitglieder, gegen einen erhöhten Beitrag für die Fahrt, teilnehmen. 4) Der Fanclub ist unpolitisch. 5) Der Fanclub ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich eigenwirtschaftliche Zwecke. §2 Rechtsgrundlage Die Rechte und Pflichten der Mitglieder, sowie aller Organe des Fanclubs, werden in dieser Satzung geregelt. §3 Vorstand 1) Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Kassenwart) und dem Schriftführer. 2) Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. 3) Des Weiteren werden ein Kassenprüfer und ein Tourenbeauftragter , für 2 Jahre als Beisitzer gewählt. 4) Vorstandsmitglieder müssen mindestens 18 Jahre sein. 5) Sämtliche Vorstandsämter sind Ehrenämter und erfolgen ohne Vergütung. 6) Bei Bedarf kann der Posten des 2. Vorsitzenden und der des Kassenwarts voneinander getrennt werden. In diesem Fall bleibt der Kassenwart ein Teil des Vorstandes um die Kontovollmacht zu behalten. Ist aber innerhalb des Vorstandes ohne Stimmrecht. §4Aufgaben des Vorstandes und der Beisitzer 1) Der Vorstand vertritt die Interessen des Fanclubs und seiner Mitglieder nach Außen und Innen. 2) Der Vorstand hat die Vollmacht über das Fanclubkonto. Muss die Mitglieder über Ausgaben aber bei der nächsten Mitgliederversammlung, spätestens bei der Jahreshauptversammlung informieren. 3) Der Vorstand beruft Mitgliederversammlungen ein 4) Der Vorstand erarbeitet Vorschläge für Fanclubveranstaltungen und stellt diese den Mitgliedern zur Abstimmung vor. 5) Der Vorstand tritt als Schlichter bei Fanclub internen Streitigkeiten auf. 6) Der Vorstand organisiert die Fahrten siehe §14 Fahrten 7) Die Beisitzer werden bei Themen die ihre Aufgabe  (Kassenprüfung/Tourenplanung) betreffen vom Vorstand einbezogen. 8) Über alle Versammlungen wird vom Schriftführer ein Protokoll erstellt. 9) Die Aufgaben des Kassenprüfers stehen unter §6 Finanzordnung. 10) Der Tourenbeauftragte übernimmt, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, das Planen und Organisieren von Fahrten. Dazu gehört das Einholen von Angeboten für die Fahrzeuge (9er Bus oder Reisebus), das reservieren und buchen von Fahrzeugen für die Fahrten zu den Spielen. Bei Fahrten mit einem Reisebus die Beschaffung und der Verkauf von Getränken. Aufgaben während der Fahrten siehe §14 Fahrten Führen der Buskasse siehe §6 Finanzordnung §5 Wahl und Abwahl des Vorstandes und Beisitzer oder einzelner Vorstandsmitglieder 1) Der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder sowie die beiden Beisitzer werden auf der Saisonabschlussfeier/Jahreshauptversammlung, von den anwesenden Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt. 2) Die Abwahl des Vorstandes und Beisitzer oder einzelner Vorstandsmitglieder kann jeder Zeit auf einer Mitgliederversammlung, durch einfache Mehrheit  der anwesenden Mitglieder erfolgen. 3) Die Einladung zur Jahreshauptversammlung und Anträge zur Abwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandmitglieder, sind Allen Fanclubmitgliedern spätestens 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung bzw. der nächsten Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen. §6Finanzordnung 1) Verantwortlich für die korrekte Führung der Fanclubkasse sind der Kassenwart und der Kassenprüfer. 2) Die Vollmacht über das Fanclubkonto hat der Vorstand. 3) Die Führung der Buskasse obliegt dem Tourenbeauftragtem und ist auch vom Kassenprüfer zu prüfen. 4) Über beide Kassen wird auf der Jahreshauptversammlung oder auf Mitgliederantrag berichtet. §7 Haftung Der Fanclub übernimmt keine Haftung für Sachbeschädigung oder körperliche Verletzungen bei Fanclubveranstaltungen oder Fahrten. §8 Erwerb der Mitgliedschaft 1) Die Mitgliedschaft wird durch mündliche Beitrittserklärung erworben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf Diese der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. 2) Die endgültige Aufnahme als Mitglied erfolgt nach Probezeit von 12 Monaten und Zustimmung der einfachen Mehrheit der bei der entsprechenden Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Ablehnungsgründe müssen nicht angegeben werden. Bei einer anstehenden Abstimmung werden Alle Mitglieder vorab schriftlich vom Vorstand informiert. 3) Vor dem Beitritt wird diese Satzung dem Beitrittswilligen zur Durchsicht vorgelegt und durch den Beitritt wird sie anerkannt. §9 Erlöschen der Mitgliedschaft 1) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch mündliche Austrittserklärung oder Ausschluss nach Mitgliederabstimmung. 2) Ausschlussgründe dürfen sich nur auf den Charakter und das Verhalten des Betroffenen beziehen. Im Fanclub gilt das Gleichstellungsrecht, d.h. es wird Niemand auf Grund von Geschlecht, Religion, ethnischer Abstammung oder sexueller Orientierung diskriminiert 3) Verstöße gegen diese Satzung können sofortiges erlöschen der Mitgliedschaft auch ohne Mitgliederabstimmung zur Folge haben. Die Information über das Erlöschen erfolgt durch den Vorstand. 4) Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft entstehen keine Ansprüche auf Rückzahlung des Jahresbeitrages. §10 Jahresbeitrag 1) Der Jahresbeitrag beträgt ab 18 Jahre 20,- € 2) Unter 18 Jahre ist die Mitgliedschaft Beitragsfrei 3) Bei einem Eintritt in der 2. Hälfte eines Mitgliedschaftsjahres (ab dem 01. Januar) wird der Beitrag Anteilig mit 10,- € berechnet. 4) Der Jahresbeitrag ist am 01. Juli fällig und muss spätestens bis zum 01.Oktober bezahlt werden. §11 Rechte der Mitglieder 1) Die Mitglieder sind berechtigt an allen Fanclubveranstaltungen teilzunehmen. 2) Die Mitglieder haben volles Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen 3) Die Mitglieder können Anträge auf Mitgliederversammlungen stellen. Diese müssen vorher nicht schriftlich eingereicht werden. 4) Die Mitglieder können sich um Vorstandspositionen bewerben, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind. 5) Die Mitglieder haben jederzeit ein Kritikrecht, die Kritik muss aber vernünftig, sachlich und berechtigt vorgetragen werden. §12 Pflichten der Mitglieder 1) Die Mitglieder sind verpflichtet durch ihr öffentliches Auftreten weder dem Ansehen des Fanclubs noch dem des Hamburger SV zu schaden. 2) Es gilt innerhalb des Fanclubs ist jederzeit fair miteinander umzugehen. 3) Die Mitglieder distanzieren sich von Gewalt gegen Andere. 4) Die Mitglieder verzichten auf den Einsatz von Pyrotechnik. 5) Die Punkte 1-4  gelten auf Allen Fanclubveranstaltungen und Veranstaltungen des Hamburger SV, sowie An-und Abreise zu/von Diesen. 6) Der Punkt 2 gilt im Allgemeinen und vor Allem auch der täglichen Kommunikation unter einander. 7)  Bei Fahrten hat der Fahrer die Verantwortung für seine Mitfahrer, d.h. der Fahrstil ist den Gegebenheiten (Wetter, Verkehrslage und Zeit bis zum Spielbeginn)anzupassen, das Handy ist während der Fahrt (gemäß der StvO) nicht zu benutzen und auch jede weitere starke Ablenkung, auch durch die Mitfahrer ist zu unterlassen!! 8) Für den/die Fahrer gilt die 0,00 Promille Alkoholgrenze bevor und während Sie fahren. 9) Für den Fall das Beschädigung am Bus entstehen wird die Selbstteilung durch die Fanclubkasse beglichen. Es sei der Fahrer handelt Grobfahrlässig. §13 Datenschutz und Persönlichkeitsrecht 1) Die Mitglieder erklären sich einverstanden damit, dass ihre Kontaktdaten für die Fanclubliste an andere Mitglieder des Fanclubs weitergegeben werden. Und das Fotos die von ihnen auf Fanclubveranstaltungen und Fahrten gemacht werden auf der Fanclubhomepage veröffentlicht werden. 2) Mitgliederdaten werden auch an den Hamburger SV weitergegeben. 3) Gästen die an Fanclubveranstaltungen und Fahrten teilnehmen wird vom Vorstand eine Einverständniserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Bilder von Gästen werden nur nach erfolgter Unterschrift veröffentlicht.    §14 Fahrten     1) Der Vorstand wird nach Terminierung der Spieltage einen Termin je Spiel nennen, bis zu dem eine verbindliche Zusage der Mitglieder bzw. Freigabe der Dauerkarten durch ihre Inhaber erfolgen muss. Dieses erfolgt ausschließlich durch den Vorstand. 2) Der Vorstand bestimmt den/die Fahrer sollten die Teilnehmer der Fahrt nicht selbst eine Lösung bis eine Woche vor Fahrt finden. Dieses erfolgt unter Berücksichtigung der vom Vorstand geführten Fahrerliste. 3) Der Vorstand informiert die Mitglieder über die Termine per E-Mail und über die Fanclub WhatsApp Gruppe. 4) Der Vorstand verteilt Karte und informiert den Tourenbeauftragten über diese Verteilung. Es gilt das Prinzip wer zuerst kommt erhält den Zuschlag. Die Dauerkarteninhaber behalten natürlich das letzte Bestimmungsrecht über ihre Dauerkarte. Daher muss Ihre Freigabe gemäß §14 1) erfolgen. 5) Der Tourenbeauftragte verteilt, gemäß der Info die er vom Vorstand bekommen, hat die Karten bei den Fahrten. Und sammelt                   das Geld für Karten und Bus ein. 6) Die Zusage der Mitglieder und Freigabe der Dauerkarten erfolgt per E-Mail an die Adresse fahrten@12te-raute-solling.de oder in der Fanclub WhatsApp Gruppe 7) Ausnahmen erfolgen nur nach Rücksprache mit dem Vorstand.                                      Die Zusagen sind verbindlich, sollte ein Mitglied nach Zusage nicht teilnehmen können, hat es für Ersatz zu sorgen oder muss                  trotzdem Karte und Bus bezahlen. Über Ausnahmen wie z.B. Trauerfall oder Krankheit entscheidet ausschließlich der Vorstand.